Leistungsabgrenzung

1. Transport

  • Der innerbetriebliche Transport geht zu Lasten des Auftraggebers (gemäß Incoterms EXW).
  • Ein ausreichender Stapler und Hebezeuge werden durch den Auftraggeber gestellt.

2. Örtliche Gegebenheiten beim Kunden

  • Eine Baufreiheit wird vorausgesetzt.
  • Eine ausreichende Bodenbelastbarkeit und -festigkeit wird ebenfalls vorausgesetzt. Der Beton muss ungerissen und unbeschichtet sein. Er hat dabei mindestens folgender Norm zu entsprechen: C20/25 nach DIN EN 206-1:2001/DIN 1045-2:2008.
  • Kalkulationsgrundlage ist unbewehrter Stahlfaserbeton. Mehraufwendungen aufgrund besonderer Bodenbeschaffenheit, wie z.B. Bewehrungsstahl, werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Eine Stärke der Bodenplatte von mindestens 200 mm muss vom Auftraggeber gewährleistet sein.
  • Die Bodenunebenheit darf im gesamten Zellenbereich nicht mehr als 10mm betragen. Etwaige Mehraufwendungen durch eine Abweichung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Eine Durchführung baulicher Maßnahmen (soweit erforderlich) erfolgt bauseits durch den Auftraggeber.
  • Eine ausreichende Schwingungsdämpfung oder –entkopplung wird vorausgesetzt.
  • Gebäudedehnungsfugen innerhalb des Zellenbereichs sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Sie sollten keinesfalls zwischen den Verankerungselementen oder unterhalb einzelner Anlagenkomponenten verlaufen.
  • Medienversorgung wie Strom, Druckluft, Vakuum, Telefon/Internet usw. werden bauseits bis zu den Übergabepunkten (laut Projektplan) vom Auftraggeber gelegt.

3. Messspezifikationen

  • Das Angebot beinhaltet keine Maßnahmen zur Klassifizierung für einen Messraum nach VDI 2627. Somit können Einflüsse wie Umgebungstemperaturschwankungen, Schmutz und Staub sowie Vibrationen und Lichtveränderungen einen Einfluss auf das Messergebnis haben.
  • Es wird empfohlen, dass die Beleuchtung über der Roboterzelle getrennt schaltbar ist und somit die Umgebungslichteinflüsse minimiert werden können.
  • Bei Änderungen des Oberflächenzustands der Bauteile kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Messprogramme modifiziert werden müssen und ggf. nicht mehr alle Merkmale erfasst werden können.
  • Die Messzeiten der Bauteile sowie der Einsatz von Hilfsmitteln hängen stark von dem Umfang der zu erfassenden Merkmale ab und es kann nicht garantiert werden, dass die erwarteten oder vorgegebenen Messzeiten eingehalten werden können.
  • Die Auswahl des angebotenen Messsystems erfolgt an Hand von vom Kunden zu spezifizierender Merkmale. Die Messbarkeit künftiger Anforderungen kann nicht garantiert werden.

4. Nicht zu vertretender Umstände bzw. nicht im Angebotsumfang enthaltener Leistungen

  • Anfallende Wartezeiten und Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, werden dem Auftraggeber zu den allgemeingültigen Sätzen gesondert in Rechnung gestellt.
  • Funktionsbedingte Änderungen sind vorbehalten (trifft nur für den Anlagenbau zu, wenn die Sicherheitsvorkehrungen durch neue Erkenntnisse aus Konstruktionen und Simulationen vereinfacht werden können).
  • Änderungen, zusätzliche Leistungen oder sonstige nicht in unserem Lieferumfang enthaltene Leistungen werden gesondert nach Aufwand zu unseren aktuellen Konditionen berechnet.
  • Werden technische Daten, Angaben und/oder Werte nach Abgabe dieses Angebots oder Auftragseingangs durch den Kunden geändert oder bei Inbetriebnahme nicht eingehalten, so behalten wir uns das Recht vor, Preise, Termine und/oder Leistungen zu korrigieren.
  • Die Maschinennutzung durch den Auftraggeber bleibt bis zur protokollierten Übergabe und Einweisung der Anlage untersagt. Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nutzung ohne Absprache mit der topometric GmbH entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Mit der Endabnahme der Messzelle ist der Angebotsumfang bzw. sind die dort enthaltenen Leistungen erschöpft. Im Anschluss daran anfallende Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt oder bedürfen der Beauftragung eines Wartungskonzepts.

5. topometric Standard

  • Die Farbgebung der Anlagenkomponenten ist durch den Auftraggeber zu definieren. Ansonsten erfolgt die Lieferung in topometric Standardfarben.
  • Der Aufbau, die Ausführung und die Ausrüstung der elektrischen Steuerungen erfolgt nach topometric Standard.
  • Die Ausführung des Bedienkonzepts (Hard- und Software) erfolgt nach topometric Standard.
  • Die Beistellung einzelner Anlagenkomponenten durch den Auftraggeber ist prinzipiell unter GU-Zuschlag möglich.

6. Sonstiges

  • Eine Dokumentation gemäß einschlägiger Richtlinien und Normen (im Speziellen die der Maschinenrichtlinie) erfolgt in deutscher Sprache auf Papier und CD.
  • Ein detaillierter Terminplan wird nach Auftragsvergabe durch den Auftragnehmer erstellt. Der endgültige Liefertermin wird maßgeblich durch die Verfügbarkeit der Langläufer-Komponenten bestimmt.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich auf 12 Monate nach Lieferung und betriebsbereiter Übergabe. Dies gilt immer dann, sofern im Angebots- bzw. Positionstext nichts anderes vermerkt ist. Es wird grundsätzlich von einer bestimmungsgemäßen Verwendung ausgegangen. Die Gewährleistung beinhaltet den Austausch von defekten Komponenten, sofern der Defekt nicht durch den Auftraggeber selbstverschuldet wird. Eventuell anfallende Montage-, Reise- und Transportkosten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung und werden gesondert in Rechnung gestellt. Beigestellte Komponenten sind von der Gewährleistung generell ausgeschlossen.

Darüber hinaus verweisen wir an dieser Stelle zusätzlich auf unsere AGB und Einkaufsbedingungen.